Mehr Informationen zur Diagnostik auf SARS-CoV-2
Wir bitten Sie um Verständnis, dass direkt in unserem Labor keine Abstriche aus dem Naso- bzw. Oropharynx zur Abklärung respiratorische Erkrankungen entnommen werden können.
Wichtiges zur Probenentnahme
Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2): beachten Sie bitte unsere Handhabungshinweise zur Entnahme von Probenmaterial
Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte vom Robert Koch
Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf diesen Seiten des RKI.
Die Kriterien für die Kostenübernahme über die GKV bei Testung auf das neuartige Coronavirus wurden ausgeweitet. Eine Testung kann nach Ermessen des Arztes/der Ärztin angefordert und über die GKV abgerechnet werden.
Meldepflicht
Bitte denken Sie auch an die seit dem 01.02.2020 bestehende neue Meldepflichtverordnung. Wird bei einem Patienten der begründete Verdacht auf eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 gestellt, muss der Arzt dies dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich melden. Weitere Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) finden Sie unter www.rki.de/ncov.
Sollten Probleme bzw. Fragen auftreten, so steht Ihnen unser Callcenter gerne zur Verfügung unter der Rufnummer:
030 889 220 800
Unsere Handhabungshinweise zur Entnahme von Probenmaterial finden Sie hier.